Online-Coachings bzw. Online-Kurse können, unabhängig davon, ob der Teilnehmer des Online-Kurses Verbraucher oder Unternehmer, nichtig sein.

Vor dem Landgericht Stade wurde die Klage eines Anbieters von Online-Coaching-Seminaren auf Zahlung restlicher Vergütung abgewiesen und gleichzeitig der Feststellungsklage der Kundin, dass der Vertrag nichtig ist, stattgegeben. Das Landgericht Stade sah den Vertrag, der ein Online-Coaching zum Preis von € 30.000,00 beinhaltete, als wucherähnliches Geschäft und damit sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB an. Aus dem Urteil:

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