Anwalt

Stufen zu mehr Kompetenz

Werdegang

1961 Geboren in Köln
1981-1987 Studium Rechtswissenschaft in Bonn und Köln
1988 – 1992 Referendarausbildung LG Aachen
1992 2. Staatsexamen
1992 Zulassung Rechtsanwalt
1992 – 1997 Rechtsanwalt (freier Mitarbeiter) RAe, WP & StB Breuer, Binz & Vogel Köln
seit 1997 selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei

2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2017 erfolgreicher Abschluss Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht
  • Mietrecht (Wohnraum u. Gewerbe)
  • Verkehrsunfallregulierung
  • Forderungsinkasso

Rechtsgebiete

Die Übersicht behalten

Ich berate und vertrete außergerichtlich und gerichtlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Neugestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Fragen und Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis, Abmahnungen, Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche, Kündigungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge.

Ich berate und vertrete außergerichtlich und gerichtlich private und gewerbliche Vermieter und Mieter bei der Gestaltung von Mietverträgen, Fragen im laufenden Mietverhältnis, Mängelbeseitigung, Minderung, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Kündigung, Räumung und Kautionsrückzahlung.

Ich vertrete Unfallgeschädigte außergerichtlich und gerichtlich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung offenstehender Forderungen einschließlich der Zwangsvollstreckung.

Kosten

Einen guten Weg finden

Die Kosten sind grundsätzlich abhängig von Dauer und Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung gibt es darüber hinaus eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Kein seriöser Rechtsanwalt kann nach einem kurzen Telefongespräch eine juristische Frage beantworten. In den meisten Fällen ist Einsicht in vorhandene Unterlagen und ein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten erforderlich, um ein rechtliches Problem klären zu können. Kostenlose Auskünfte sind daher grundsätzlich nicht möglich. Anders ausgedrückt: Ein Arzt kann Ihnen auch nicht sagen, was Ihnen fehlt, wenn er Sie nicht untersucht hat. Gerne teile ich Ihnen aber kostenlos in einem Telefongespräch den ungefähren Kostenrahmen mit.

Wenn Sie sich nach der Beratung dafür entscheiden, dass ich für Sie tätig werden soll, wird die Beratung nicht separat abgerechnet bzw. wenn die Gebühr schon bezahlt wurde, wird dieser Betrag auf die weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.

Wenn für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt wurde, werden von der Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen. Ist die Anreise zu einem auswärtigen Termin nötig, werden die Reisekosten in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Bereich des Zivilrechts richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert, bei einer Forderung ist das der konkrete Betrag, in anderen Fällen, z.B. bei der Kündigung einer Arbeitstelle, gibt es Streitwerttabellen. Auch Dauer oder Umfang der Tätigkeit sind bei der Bezifferung der Kosten zu berücksichtigen.

Das sollten Sie, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Forderung verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Haben Sie aber einen „Titel“, z.B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, verjährt dieser erst in 30 Jahren. Sie können also abwarten, bis der Schuldner wieder zahlungsfähig ist und dann zur Zahlung auffordern.

In den häufigsten Fällen rechne ich nach dem Gegenstandswert ab. Handelt es sich aber zum Beispiel um ein kompliziertes Beratungsmandat oder um eine umfangreiche Strafverteidigung, werde ich mit Ihnen eine Stundensatzvereinbarung abschließen. Die für Ihre Angelegenheit aufgewendete Zeit werde ich für Sie transparent aufzeichnen.

Kontakt

Einblicke gewinnen

Rainer Schmitt
Rechtsanwalt
Goltsteinstraße 28 – 30
50968 Köln

Mail: schmitt@bhks-rechtsanwälte.de
Web: www.bhks-rechtsanwälte.de
Telefon + 49 (0) 221. 7 19 36 46
Telefax + 49 (0) 221. 7 19 36 48