Anwalt

Stufen zu mehr Kompetenz

Werdegang

1992 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie an den Universitäten Köln, Amsterdam und Potsdam. 1. jur. Staatsexamen 1999 in Potsdam, Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 2. jur. Staatsexamen 2002 in Düsseldorf.

Während des Studiums verschiedene Tätigkeiten bei der Treuhandanstalt (Berlin), Notariat Dr. Neumann (Berlin), sowie der Rechtsabteilung der AKB-Privat- und Handelsbank AG (Köln). Referendariat u.a. beim Deutschen Städtetag (Köln) und dem Österreichischen Rundfunk (ORF) in Wien.

Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 2002, seither selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt vorwiegend in den Bereichen Familienrecht, allgemeines Zivilrecht, Straf- und Mietrecht.

Fortbildungen

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Kölner Anwaltverein (KAV)
    Arbeitsgemeinschaft
  • Familienrecht des DAV
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Rechtsgebiete

Die Übersicht behalten

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt. Das sind also die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten sowie die rechtlichen Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern und andersherum.

Daneben gehört zum Familienrecht auch das Kindschafts – und Adoptionsrecht.

In der anwaltlichen Praxis spielen Themen wie Trennung & Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen naturgemäß die größte Rolle, schließlich wird jede dritte Ehe in Deutschland geschieden, in Ballungsräumen gar jede zweite. Damit verbunden ist regelmäßig die Frage nach dem Trennungsunterhalt sowie des nachehelichen Unterhaltes. Vorrangig ist immer das Thema Kindesunterhalt zu klären, weil dieser jedem Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten vorgeht.  

Die Folgen der Ehe sind vielfältig:

Neben den oben genannten Fragen nach dem Unterhalt ist auch der Versorgungsausgleich zu klären. Durch den Versorgungsausgleich werden die innerhalb der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Rente zwischen den Ehegatten ausgeglichen und so eine absolut gerechte Teilhabe an den jeweils erwirtschafteten Anrechten erreicht.

Durch den Zugewinnausgleich geschieht im Grunde das gleiche, nur eben nicht bezogen auf die Rentenanrechte, sondern bezogen auf den innerhalb der Ehezeit erwirtschafteten Zugewinn.

Die Folgen der Ehe und alle damit verbundenen Fragen – ob nun in finanzieller Hinsicht oder in Bezug auf eine gemeinsam angeschaffte Immobilie – können und sollten durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. In dieser Vereinbarung werden unter anwaltlicher Begleitung und Beratung alle konkreten Themen behandelt und möglichst abschließend geklärt. Das spart den Beteiligten Nerven, Zeit und Geld. Denn gelingt es nicht, außergerichtlich und auf Augenhöhe Fragen nach dem Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich pp. zu klären, müssen im Zweifel diverse Gerichtverfahren beim Familiengericht angestrengt werden, die nicht nur lange Zeit in Anspruch nehmen und hohe Kosten auslösen, sondern durchaus auch zu unliebsamen Ergebnissen führen können.

  • Trennung & Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht & güterrechtliche Auseinandersetzungen
  • Erstellen und verhandeln von Eheverträgen
  • Partnerschaftsverträge

Das Thema Mietrecht umfasst in der Praxis im Wesentlichen die Bereiche fristlose und ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Räumungsklagen, Mängel der Mietsache (Mietminderung & Mängelbeseitigung), Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungsverlangen, Mietrückstände (Inkasso) und Kaution.

Rechtsanwalt Matthias H. Bernds vertritt im Mietrecht ganz bewusst nicht nur die Interessen von Mietern oder Vermietern, sondern sowohl von Mietern als auch Vermietern. Denn es ist hilfreich, die Interessen und Zielrichtungen beider Seiten zu kennen und zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten auf beiden Seiten bestehen. Nur dann gelingt es, erfolgreich die Interessen des jeweiligen Mandanten zu vertreten und die konkreten Ziele durchzusetzen.

Im Zivilrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Bernds vornehmlich mit den Bereichen Gesellschaftsrecht, Kauf-, Dienst-& Werkvertragsrecht, Zwangsvollstreckung und Inkasso.

Im Bereich Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Bernds mit Themen wie Verhaftung, Durchsuchung und Beschlagnahme, Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Verkehrsstrafrecht / Verkehrsordnungswidrigkeiten (OwiG)., Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis.  

Hier gilt zunächst immer: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Das Aussagenverweigerungsrecht eines jedes Beschuldigten ist geleichzeitig dessen stärkste Waffe. Reden Sie deshalb in keinem Fall mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie nicht mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben.

Kosten

Einen guten Weg finden

Die Kosten sind grundsätzlich abhängig von Dauer und Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung gibt es darüber hinaus eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Kein seriöser Rechtsanwalt kann nach einem kurzen Telefongespräch eine juristische Frage beantworten. In den meisten Fällen ist Einsicht in vorhandene Unterlagen und ein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten erforderlich, um ein rechtliches Problem klären zu können. Kostenlose Auskünfte sind daher grundsätzlich nicht möglich. Anders ausgedrückt: Ein Arzt kann Ihnen auch nicht sagen, was Ihnen fehlt, wenn er Sie nicht untersucht hat. Gerne teile ich Ihnen aber kostenlos in einem Telefongespräch den ungefähren Kostenrahmen mit.

Wenn Sie sich nach der Beratung dafür entscheiden, dass ich für Sie tätig werden soll, wird die Beratung nicht separat abgerechnet bzw. wenn die Gebühr schon bezahlt wurde, wird dieser Betrag auf die weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.

Wenn für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt wurde, werden von der Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen. Ist die Anreise zu einem auswärtigen Termin nötig, werden die Reisekosten in der Regel nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Bereich des Zivilrechts richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert, bei einer Forderung ist das der konkrete Betrag, in anderen Fällen, z.B. bei der Kündigung einer Arbeitstelle, gibt es Streitwerttabellen. Auch Dauer oder Umfang der Tätigkeit sind bei der Bezifferung der Kosten zu berücksichtigen.

Das sollten Sie, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Forderung verjährt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Haben Sie aber einen „Titel“, z.B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, verjährt dieser erst in 30 Jahren. Sie können also abwarten, bis der Schuldner wieder zahlungsfähig ist und dann zur Zahlung auffordern.

In den häufigsten Fällen rechne ich nach dem Gegenstandswert ab. Handelt es sich aber zum Beispiel um ein kompliziertes Beratungsmandat oder um eine umfangreiche Strafverteidigung, werde ich mit Ihnen eine Stundensatzvereinbarung abschließen. Die für Ihre Angelegenheit aufgewendete Zeit werde ich für Sie transparent aufzeichnen.

Kontakt

Einblicke gewinnen

Matthias H. Bernds
Rechtsanwalt
Goltsteinstraße 28 – 30
50968 Köln

Mail: bernds@bhks-rechtsanwälte.de
Web: www.bhks-rechtsanwälte.de
Telefon + 49 (0) 221. 28 05 271
Telefax + 49 (0) 221. 28 28 990